Zurück
Sieben Jahre sind seit der letzten Veränderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nun vergangen. Nachdem der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer bereits seit langem Druck auf die Regierung ausgeübt haben, wurde im Kabinett am 16. September die Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (KostRÄG).
Warum war eine Reform so wichtig für die Anwaltschaft?
Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sind Löhne, Gehälter und insbesondere Mieten in Ballungsräumen erheblich angestiegen, wohingegen die Vergütung der Anwälte keine Anpassung erhielt. Um einen flächendeckenden Zugang zur Anwaltschaft zu gewährleisten, war es also vonnöten, die Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Lage anzupassen.
Welche Neuerungen kommen auf die Anwaltschaft zu?
Das KostRÄG enthält strukturelle Verbesserungen, lineare Vergütungserhöhungen und eine Erhöhung der Gerichtskosten.
Erhöhungen:
Klarstellungen:
Neu ist unter anderem, dass die Pausenzeiten bei Terminsgebühren in Strafsachen nun berücksichtigt werden dürfen, und eine Deckelung bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die fiktive Terminsgebühr auch bei einem außergerichtlichen Vergleich entsteht und es nicht erforderlich ist, dass der Vergleich mit Hilfe des Gerichts geschlossen wurde.
Gerichtskosten
Durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren, die Steigerung der Honorare der Sprachmittler und Sachverständigen sowie die Entschädigungen für Zeugen entstehen deutliche Mehrausgaben für den Staat, weswegen auch die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sowie die Wertgebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) um 10 % angehoben werden.
Das KostRÄG 2021 soll laut des Rechts- und Finanzausschusses des Bundesrats aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen finanziellen Problemen auf 2023 verschoben werden, wohingegen der DAV weiterhin auf einer Einführung im Jahre 2021 beharrt. Eine zeitnahe Einführung des Gesetzes würde viele wichtige Veränderungen für die Anwaltschaft mit sich bringen und dazu beitragen, dass vermehrt nach RVG und nicht über Honorarvereinbarungen abgerechnet wird.
Unser Support-Team steht Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch schon im folgenden Bereich: