Kanzleimarketing

Kanzleimarketing: Die Nutzung von Social Media

Sonja Papies | 26. Juli 2018

Es gibt vermutlich nur noch wenige Unternehmen, die den Bereich des Social-Media-Marketings vollkommen außer Acht lassen und nicht versuchen die sozialen Netzwerke für ihre Zwecke zu nutzen. Was privat oft nur als Freizeitvergnügen betrieben wird, kann im professionellen Umfeld echten Mehrwert liefern [...]


Kanzleimarketing: Welche Vorteile bietet die Nutzung Sozialer Netzwerke?

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Frau in blauer Bluse

 

Es gibt vermutlich nur noch wenige Unternehmen, die den Bereich des Social-Media-Marketings vollkommen außer Acht lassen und nicht versuchen die sozialen Netzwerke für ihre Zwecke zu nutzen. Was privat oft nur als Freizeitvergnügen betrieben wird, kann im professionellen Umfeld echten Mehrwert liefern. Die Vorteile liegen auf der Hand: eine höhere Sichtbarkeit und Reichweite bei geringen Kosten, die Möglichkeit zielgruppenspezifischer Ansprache und eine erleichterte Kundenakquisition. Ob Facebook, Twitter, Xing oder Instagram – es existiert eine Vielzahl verschiedener Plattformen, um den digitalen Auftritt zu gestalten und auf diese Weise die eigene Außenwirkung zu perfektionieren. Doch ist es auch für Anwälte und Kanzleien sinnvoll ins Social-Media-Marketing einzusteigen oder ist es vielleicht sogar empfehlenswerter, bewusst darauf zu verzichten und sich auf die eigene Website zu beschränken? Für wen lohnt sich der Mehraufwand eines digitalen Auftritts über eine eigene Homepage hinaus wirklich – und welche Fehler und Stolpersteine gilt es zu vermeiden?

Die Auswahl der richtigen Kanäle

Um die Frage zu beantworten, ob sich als Anwalt/Kanzlei Social-Media-Marketing lohnt, sollte man zunächst einmal überlegen, welche Kanäle und Netzwerke in der individuellen Situation überhaupt infrage kommen und nutzbringend sind. Jede Plattform hat unterschiedliche Funktionen, Zwecke und Erfordernisse. Maßgeblich für die Auswahl der Kanäle sind daher die jeweilige Zielgruppe, deren Anforderungen und Nutzungsgewohnheiten sowie die eigenen Ziele, die man durch Social-Media-Marketing verwirklichen möchte. Je nachdem, wie sich die betroffene Zielgruppe zusammensetzt, können dafür die passenden Kanäle zur Mandantenansprache ausgewählt werden. Denn Social-Media-Marketing bietet neben der Reichweitenvergrößerung auch eine effektive Möglichkeit zur Mandantenakquisition.

 

Tablet und Handy

Besonderheiten des Social-Media-Marketings

Für den Auftritt in sozialen Netzwerken sollte allerdings besondere Vorsicht gelten:

Zwar kann man nirgendwo sonst mit so wenig Aufwand vergleichbar viele Leute gleichzeitig erreichen und Aufmerksamkeit erregen, jedoch kann es genauso schnell passieren, dass sich unüberlegte und eventuell unangebrachte Beiträge und Äußerungen in Sekundenschnelle verbreiten und verselbstständigen. Aufgrund dieser Eigendynamik des Internets sollte man sich also stets der Chancen, aber auch der Gefahren, welche neue Medien bieten, bewusst sein und gewissenhaft mit ihnen umgehen. Denn auch für Social-Media-Aktivitäten gelten die gleichen Regeln wie im echten Leben und darüber hinaus noch weitere besondere Anforderungen: Um ernst genommen zu werden, sollte man darauf achten sachlich, inhaltlich korrekt und informativ über die berufliche Tätigkeit und damit in Zusammenhang stehende Themen zu berichten. Trotzdem sind Ausnahmen erlaubt: Die Sachlichkeit leidet nämlich nicht unter neuen Formaten wie z.B. kurzen Videos oder Infografiken. Je mehr Abwechslung ein Social-Media-Profil bietet, desto interessanter ist es für potenzielle Follower. Natürlich kann man mit Themen im Rechtsbereich nicht so viele Menschen begeistern, wie es mit Lifestyle und Food-Themen oder lustigen Katzenvideos der Fall ist. Trotzdem steigert jeder relevante Beitrag die Reichweite und Bekanntheit.

Interaktion und Austausch statt einseitiger Kommunikation

Eine weitere Besonderheit der sozialen Medien ist die Möglichkeit des direkten Austauschs:

Anders als die gängigen und meist auf einseitige Kommunikation ausgelegten Marketingmaßnahmen wie Websites, Flyer oder Broschüren, sind Aktivitäten im Social-Media-Marketing durch Interaktion gekennzeichnet. Kunden, Mitarbeiter und andere Interessierte können sich aktiv beteiligen und Beiträge liken, kommentieren oder teilen. So baut sich automatisch nach und nach eine Community auf und der direkte Kontakt zu einer ­großen Anzahl an Personen wird ermöglicht. Social-Media-Marketing ist also keine Einbahnstraße, sondern vielmehr ein Kreisverkehr. Man kann mit Mandanten kommunizieren und erhält gleichzeitig ein direktes Feedback, das man für die Zukunft nutzen und umsetzen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit der Viralität. Interessante Inhalte werden von Nutzern geteilt und empfohlen, wodurch noch einmal deutlich mehr Aufmerksamkeit und Reichweite generiert werden.

Man darf sich allerdings nicht dazu verleiten lassen wahllos Beiträge ohne wirklichen Mehrwert und relevante Inhalte zu verfassen. Eine gute Mischung aus informativen, unterhaltsamen und nützlichen Inhalten scheint die Formel zum Erfolg zu sein. Im Vorhinein sollte ein gut durchdachter Plan entworfen werden, der einen dazu diszipliniert, nur über Themen zu schreiben, die einen wirklichen Nutzen stiften und aus Sicht der Zielgruppe als wertvoll oder interessant angesehen werden. Außerdem sollte man sich nur zu Themen äußern, bei denen man über fundiertes Wissen und Verständnis verfügt.

Für wen es sich lohnt

Unser Fazit: Wer auf soziale Medien verzichtet, verschenkt wohlmöglich viel Potenzial. Angesichts der Reichweite und Sichtbarkeit, die sich durch soziale Medien erzielen lassen, ist es eine vergleichsweise günstige Art des Marketings. Social Media als ergänzendes Marketinginstrument kann also auch für Anwälte und Kanzleien zusätzlich zur eigentlichen Marketingstrategie sehr wertvoll sein und mit wenig Aufwand viel Mehrwert liefern. Somit kann diese Form des Marketings via Facebook, Twitter und Co. ein wichtiges Werkzeug zur Mandantenakquise und -bindung darstellen. Denn wenn es darum geht, aktiv neue Mandanten zu gewinnen, hat das Internet die klassischen Wege schon lange abgelöst. Mittlerweile ist das Internet die erste Anlaufstelle, wenn man Rat oder Empfehlungen sucht, auch bei Rechtsfragen. Ob eine Kanzlei von dieser Entwicklung profitiert, hängt davon ab, wie sie die inhaltlichen und technischen Möglichkeiten ihres digitalen Auftritts nutzt und diese Chancen letztendlich auch profitabel umzusetzen versteht. Dabei spielt auch ein umfangreiches Monitoring eine wichtige Rolle, um die Ergebnisse der Maßnahmen auswerten zu können.

Infografik Social-Media Marketing

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