Falsch beraten, Frist verpasst, Dokumente verlegt: Fehler passieren schnell, denn die Arbeit in der Rechtsanwaltskanzlei birgt viele Gefahrenquellen. Doch was passiert im Falle der Fälle? Wann haften eigentlich Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte? Doch was passiert im Falle der Fälle? Wann haften eigentlich Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte?
Rechtsanwaltshaftung
Zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht ein Anwaltsvertrag in Gestalt eines sog. Geschäftsbesorgungsvertrags. Kommt es seitens des Rechtsanwalts zu einer Pflichtverletzung, so haftet dieser gegenüber dem Mandanten (§ 280 I BGB).
Hauptpflichten aus dem Anwaltsvertrag
Der Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet, den Mandanten zu beraten und umfassend sowie erschöpfend zu belehren. Er muss den Sachverhalt überprüfen, dem Mandanten die für die Zielerreichung erforderlichen Schritte aufzeigen und dabei den sichersten Weg wählen. Der Mandant muss vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen bewahrt und über Risiken und Zweifel aufgeklärt werden, damit er eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich des Vorgehens treffen kann.
Haftungsfälle
In der Praxis gibt es viele Fehlerquellen, die eine Verletzung einer solchen Hauptpflicht begründen können.
⇨ Versäumen von Fristen (rund ⅓ der Fälle):
Materielle Fristen: Verjährung
Prozessuale Fristen: Rechtzeitiges Einlegen von Rechtsmitteln
⇨ Vergleichsreue: Der Mandant ist unzufrieden mit einem erzielten Vergleich und sieht die Ursache des für ihn „ungünstigen“ Vergleichs in unzureichender Beratung durch den Rechtsanwalt.
⇨ Unkenntnis des Rechts: Der Rechtsanwalt verkennt Rechtsnormen oder irrt hinsichtlich ihrer richtigen Anwendung oder berät den Mandanten in Unkenntnis der Rechtsprechung.
Kausaler Schaden
Kann der Mandant nachweisen, dass eine Ursächlichkeit zwischen einem eingetretenen Schaden und einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts besteht, haftet der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten.
Fehler auf Seiten der Mitarbeiter
Doch was passiert, wenn ein Fehler einer Rechtsanwaltsfachangestellten zu einem Haftungsfall geführt hat? Im Außenverhältnis gegenüber dem Mandanten haftet weiterhin der Rechtsanwalt, der für derartige Pflichtverletzungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 € abgeschlossen haben muss ( § 51 BRAO). Im Innenverhältnis, also dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsanwaltsfachangestellten, gelten die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.
⇨ Die Beweislast für die Pflichtverletzung liegt beim Arbeitgeber.
⇨ Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs: Bei leichter Fahrlässigkeit seitens des Arbeitnehmers entfällt jegliche Haftung, bei mittlerer Fahrlässigkeit findet eine Haftungsaufteilung statt und nur bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in voller Höhe des Schadens.
Haftungsrisiken minimieren
Die Anforderungen, die an die Rechtsanwälte gestellt werden, sind sehr hoch. Von ihnen werden umfassende Kenntnisse der Rechtsprechung und die korrekte Anwendung von Normen erwartet. Da es schlichtweg nicht möglich ist, über detaillierte Kenntnisse auf jedem Rechtsgebiet zu verfügen, spezialisieren sich viele Rechtsanwälte auf bestimmte Rechtsgebiete, beispielsweise durch den Erwerb eines Fachanwaltstitels. Durch Spezialisierung auf eines oder einige Rechtsgebiete sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass fachliche Fehler bei der Beratung des Mandanten entstehen können, und die Qualität der Beratung auf den Spezialgebieten steigt. Um Fehlern praktischer Natur wie beispielsweise dem Versäumen von Fristen entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, die Kanzlei mit Hilfe einer entsprechenden Kanzleisoftware zu führen, die für einen Überblick über alle bald auslaufenden Frist sorgt und durch das Setzen von Vorfristen an rechtzeitiges Einlegen von Rechtsmitteln erinnert.
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